Mitgliedschaft

Der Vereinszweck der Frettchenfreunde Rhein-Ruhr e.V. ist per Satzung folgendermaßen definiert:

„Durch Aufklärung und persönliche Hilfestellung die optimalen Haltung und Versorgung von Frettchen im Sinne des Tierschutzgesetzes zu fördern. Fund- und Abgabefrettchen im Rahmen seiner Kapazitäten aufzunehmen, zu pflegen und tierärztlich zu versorgen, sowie die Vermittlung an Personen oder Stellen, die eine artgerechte Haltung und gewissenhafte Betreuung für diese Tiere glaubhaft erkennen lassen.

Es ist nicht das Ziel der Frettchenfreunde Rhein-Ruhr e.V., die Verbreitung des Frettchens als Haustier zu fördern. Der Verein spricht sich eindeutig gegen die Zucht und Vermehrung von Frettchen aus.“

Daraus ergeben sich für unsere tägliche Arbeit drei Aufgabenbereiche, welche unserer Meinung nach nur durch eine strenge strategisch Ausrichtung und hohe Effizienz zu bewältigen sind

1. Die direkte Hilfe am Frettchen
Aufnahme und Vermittlung von Fund und Abgabetieren; Betreuung/Hilfestellung von Frettchenhaltern, um eine Abgabe zu verhindern; Rettung von Frettchen aus schlechter Haltung

2. Die indirekte und langfristige Hilfe
Aufklärung in Bezug auf artgerechte Haltung, Anschaffung und medizinische Betreuung durch Ansprache der Tierärzte, Tierheime und durch die persönliche Präsenz, persönlich z.B. bei Tagen der offenen Tür und im Internet.

3. Schaffung einer finanziellen Basis
Beschaffung von Spenden und sonstige Generierung von Einnahmen, um die in Bereich 1 und 2 entstehenden Kosten zu decken.

Daher sind wir darauf angewiesen

  • den administrativen Aufwand so niedrig wie möglich halten: Wir verzichten auf alle „Kinkerlitzchen“. Bei uns gibt es keine Mitgliedsausweise, keinen Kaffeeklatsch, keine „Rabatte“ oder Sonderaktionen für Mitglieder, keine Weihnachtsfeiern, usw.
  • dass sich jedes aktive Mitglied auf einem hohen Level an der Vereinsarbeit beteiligt

Um dieses zu gewährleisten sind in unserer Satzung zur Mitgliedschaft folgende Punkte festgelegt:

Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder:

  • Jedes aktive Mitglied hat das Recht und die Pflicht, die Aufgaben des Vereins mit seiner ganzen Kraft zu fördern.
  • Da die Frettchenfreunde Rhein-Ruhr e.V. zur Erreichung des Vereinszwecks auf die aktive Arbeit ihrer Mitglieder angewiesen sind, hat jedes aktive Mitglied die Pflicht, monatlich eine gewisse Anzahl von Stunden ehrenamtliche Arbeit zu leisten.
  • Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt, bei Beschlüssen und Wahlen der Mitgliederversammlung mitzuwirken.

Erwerb der aktiven Mitgliedschaft:
Aktives Mitglied kann jede volljährige natürliche Einzelperson werden.

Wenn ihr überlegt, Euch bei uns zu engagieren ist es sinnvoll, nähere Details zur aktiven Mitgliedschaft persönlich zu besprechen. Meldet Euch dazu bitte direkt bei Gabriela May, gmay(at)frettchenfreunde.info oder unter der 0 23 36 – 8 07 88 07

Wir sind uns darüber im klaren, dass nicht jeder, der helfen möchte, über die Möglichkeiten verfügt und die Bereitschaft mitbringt, die für eine aktive Mitgliedschaft nötig ist. Daher bieten wir alternativ noch eine passive Mitgliedschaft an: Passive Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen, welche die Aufgabe des Vereins unterstützen und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages fördern.

Rechte und Pflichten der passiven Mitglieder

  • Passive Mitglieder sind zur Teilnahme an den Mitgliedsversammlungen berechtigt, haben jedoch kein Stimmrecht.
  • Passive Mitglieder unterstützen den Verein durch Zahlung eines jährlichen Mitgleidsbeitrages in der Höhe von 60 Euro (bei Beitritt in der 2. Jahreshälfte 30 Euro für das Beitrittsjahr).

Erwerb der passiven Mitgliedschaft
Passives Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten, dieser entscheidet über die Aufnahme.

Wenn ihr gerne passives Mitglied bei den Frettchenfreunden Rhein-Ruhr werden wollt, könnt ihr euch hier unseren Mitgliedsantrag herunterladen.

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