Impfungen

Die Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten und wird auch Schutzimpfung, Vakzination, oder Immunisierung genannt. Bis heute sind bestimmte Virusinfektionen leider unheilbar, weil es keine wirksamen Medikamente gibt. Bei einer Virusinfektion kann der Tierarzt deshalb nur versuchen, den Krankheitsverlauf zu mildern und so das Schlimmste zu verhindern. Die Schutzimpfung ist die einzig wirksame Vorbeugung gegen Virusinfektionen!

Durch die Impfung wird das Frettchen immun. Es baut einen spezifischen Schutz gegen die Krankheitserreger auf, gegen die es geimpft wird. Daher sind für jede Krankheit spezielle Impfstoffe notwendig, welche in den Körper eingebracht werden, um einen Impfschutz zu erreichen.

Die neusten Europabestimmungen verpflichten jetzt auch die Halter von Frettchen, ihre Tiere impfen zu lassen — vor allem, wenn diese am Reiseverkehr teilnehmen. Auch der besorgte Tierhalter, der an der Gesunderhaltung seiner Lieblinge interessiert ist, wird für einen Impfschutz sorgen wollen. Im Besonderen ist die Staupe und Tollwut für Frettchenhalter ein wichtiges Thema. Da das Thema Impfung bei Frettchen sehr kontrovers diskutiert wird und auch sehr viele Unwahrheiten kursieren, möchten wir hier die notwendigen Impfungen etwas ausführlicher vorstellen.

Staupe

Staupe ist die wohl bekannteste Infektionskrankheit der Haustiere und ist sehr gefürchtet. Das Staupevirus gehört zur Gruppe der Paramyxoviren und kommt weltweit vor. Staupeinfektionen befallen Hunde, Frettchen, Marder, Skunks, Robben, Wölfe und Füchse.

Die Staupeviren werden von infizierten Tieren mit allen Körperflüssigkeiten ausgeschieden. Das Frettchen kann sich aber nicht nur durch den Kontakt mit infizierten Tieren anstecken — eine indirekte Erregerübertragung durch Hände, Kleidung, Schuhe, Futternäpfe usw. ist ebenfalls möglich.

Der Krankheitsverlauf kann von Tier zu Tier sehr unterschiedlich sein und führt im besten Fall zu bleibenden Schäden an den Zähnen (Staupegebiss) oder an den Fußballen, leider endet sie jedoch meist tödlich.

Einziger Schutz vor Staupe bietet eine konsequente Impfung, um die Immunität aufzubauen und aufrecht zu erhalten.

Steckt sich das Frettchen an, treten nach ca. 1 Woche erste Symptome auf. Das Frettchen ist schlapp, frisst wenig und hat Fieber. Es kommt zu wässrigem Nasen- und Augenausfluss, der mit zunehmendem Verlauf dann zäher bis eitrig werden kann. Die Infektion der Augen führt zu Binde- und Hornhautentzündung, was zur Erblindung führen kann. Des weiteren haben die erkrankten Frettchen Durchfall und Erbrechen, sowie Atembeschwerden, Husten bzw. Lungenentzündung.

Diese Symptome müssen nicht zwangsläufig alle und auch nicht in gleicher Reihenfolge auftreten. Bisweilen kann auch zwischen den einzelnen Symptomen eine Phase sein, in der das Tier sich scheinbar erholt, dann jedoch wieder typische Krankheitssymptome bekommt, die bis hin zum Kreislaufzusammenbruch und somit zum Tod führen.

Staupe kann frühestens ab dem 5. Tag nach der Infektion eindeutig diagnostiziert werden. Die virale DNA kann mittels PCR im Blut, Rückenmark, Harn oder einem Bindehautabstrich nachgewiesen werden. Der Nachweis der Viren im Kot mittels Elektronenmikroskop ist nicht eindeutig, da eine Abgrenzung zu harmlosen enteralen Paramyxoviren nicht möglich ist.

Man unterscheidet 3 Staupeformen:
Darmstaupe: Durchfall wässrig, blutig, Erbrechen
Lungenstaupe: Atemprobleme, Lungenentzündungssymptome mit Nasen- und Augenausfluss
Nervöse Staupe: Nerven- und Gehirnschädigung

Die Prognose muss äußerst vorsichtig gestellt werden. Sie ist von der Form und der Schwere der Erkrankung abhängig. Todesfälle sind sehr häufig und Frettchen, die eine Staupeinfektion überleben, behalten oft lebenslange Schäden zurück. Die nervöse Staupe gilt als gefährlichster Verlauf der Staupe. Das Frettchen bekommt irreversible Schädigungen des Gehirns. Dies führt zu nervösen Ticks, Zittern, Gleichgewichtsstörungen, Lähmungen und Krampfanfällen. Dieses schwere Stadium der Staupe endet immer tödlich. Eine Euthanasie ist in solchen Fällen aus tierschutzrechtlichen Gründen indiziert.

Frettchen sollten 1x jährlich gegen Staupe geimpft werden. Da der bislang verwendete 5-fach-Hundeimpfstoff in Deutschland für Frettchen nicht mehr zugelassen ist, bieten die Tierärzte einen speziellen Staupe-Impfstoff für Frettchen (Febrivac Dist) an. Welpen vor der 10. Lebenswoche und mit nachweisbaren maternalen Antikörpern sollten 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen erhalten. Welpen nach der 10. Lebenswoche erhalten eine Impfung.

Tollwut

Tollwut ist eine der ältesten Virusinfektionen – der Rabies-Virus ruft eine meist tödlich verlaufende Gehirnentzündung hervor.

Das Virus überträgt sich durch den Speichel eines erkrankten Tieres, z.B. durch einen Biss, aber auch über kleinste Verletzungen der Haut und Schleimhaut kann das Virus mittels Schmierinfektion übertragen werden. Dann verbreitet sich das Virus über die Nervenfasern bis in das Rückenmark und gelangt von dort aus ins Gehirn.

Im Gehirn ruft das Tollwutvirus eine Entzündung hervor, die dazu führt, dass das Frettchen die tollwuttypischen Symptome zeigt. Hierzu gehören: Lähmungen und Krämpfe; aufgeregtes/ängstliches Verhalten, abnormes Verhalten, Rachenlähmung mit der Unfähigkeit, Geräusche von sich zu geben und nicht mehr trinken können. Im fortgeschrittenen Stadium kann das Tier nicht einmal mehr seinen Speichel hinunterschlucken.

Die Erkrankung kann auch in der „stummen“ Form verlaufen, bei der ein Teil der genannten Symptome fehlt. Fast immer tritt 2 bis 10 Tage nach den ersten Symptomen der Tod ein.

Die Impfung gegen Tollwut und der Nachweis im neuen EU-Heimtierausweis ist gesetzlich in praktisch allen europäischen Staaten für die Einreise erforderlich. Sie muss jährlich aufgefrischt werden und die letzte Impfung muss für die meisten Staaten mindestens 30 Tage zurückliegen. Für Großbritannien und Norwegen ist zudem eine Bestimmung des Antikörper-Titers notwendig.

Die Tollwutimpfung geschieht beim Frettchen mit dem gleichen Impfstoff, der auch für Hunde und Katzen verwendet wird. Es gibt inzwischen Tollwutimpfstoffe, bei denen eine 3-jährliche Impfung ausreicht, sofern man keine Einreise in andere europäische Staaten vornimmt. Ansonsten ist eine jährliche Wiederholungsimpfung Pflicht.

Entgegen landläufiger Ansicht besteht keine Impfpflicht gegen Tollwut. Jedoch dürfen verdächtige, nicht geimpfte Tiere nicht behandelt, sondern müssen getötet werden. Bei Frettchen, die am Grenzverkehr teilnehmen, ist die Impfung (plus Mikrochip) Pflicht.